Ich biete Therapie für gesetzlich und privat Versicherte sowie für Selbstzahler*innen an.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Dafür wird nach der psychotherapeutischen Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt.
Je nach Krankenversicherung und je nach notwendigem Behandlungsumfang kann sich das konkrete Vorgehen unterscheiden. Normalerweise übersteigt die Anzahl der Anfragen an meine Praxis die Behandlungskapazitäten deutlich, so dass ich eine Warteliste führe.
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